Neue Beiträge: Sexualität, sexuelle Rechte und sexuelle Gesundheit in Haft
Gerne möchten wir Sie auf zwei neue Publikationen zum Thema „Sexualität in Haft” hinweisen:
Heino Stöver, Bärbel Knorr (Hrsg.): Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft
Sexuelle Gesundheit und sexuelle Rechte sind grundlegende Menschenrechte – auch im Kontext von Haft. Das Buch beleuchtet einen bislang wenig beachteten Bereich und zeigt auf, wie sich eingeschränkter Zugang zu Gesundheitsversorgung, mangelnde Aufklärung, strukturelle Gewalt und Diskriminierung auf die Lebensrealität von Inhaftierten auswirken. Mithilfe wissenschaftlicher Analysen, juristischer Perspektiven sowie praxisnaher Erfahrungsberichte werden bestehende Herausforderungen aufgezeigt und Handlungsmöglichkeiten erörtert.
Der Band enthält zwölf Beiträge. Er ist als eBook kostenlos hier auf der Verlagsseite verfügbar.
Hanna Harriet Hanss, Inga Schröter und Prof. Dr. med. Johannes Fuß: Sexualität und sexuelle Rechte in Gefangenschaft: ein Vergleich zwischen Justiz- und Maßregelvollzug
Das Ziel der vorliegenden Arbeit bestand darin, die Unterschiede im Umgang mit Sexualität und sexueller Gesundheit in Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurden die Daten aus einer deutschlandweiten Umfrage, die in 14 Bundesländern durchgeführt wurde, ausgewertet.
Die Autor*innen stellen im Ergebnis einen sehr heterogenen Umgang mit Sexualität und sexueller Gesundheit fest. Es gibt wenige schriftliche Regelungen und Handhabungen für die Praxis, gleichzeitig existieren jedoch nicht-schriftliche Verhaltenskonventionen und implizite Normen. Dadurch werden den Anstalten große Ermessensspielräume zugestanden, was den Schutz individueller Rechte der inhaftierten Personen erschwert.
„Verbote von Verhaltensweisen, die von Menschen in Freiheit gewöhnlich und häufig ausgeführt werden, wie z. B. der Konsum von Pornografie, die Benutzung von Sexspielzeugen oder sexuelle Kontakte in Privatsphäre, dienen weder einer Resozialisierung noch einer Behandlung.“
Die Autor*innen empfehlen die „Erarbeitung von fachspezifischen, konsensfähigen und idealerweise evidenzbasierten Leitlinien, die grundlegende sexuelle Rechte sowie therapeutisch und strukturell begründete Verbote umfassen”.
Der Beitrag ist erschienen in der Zeitschrift Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie und ist hier frei verfügbar.


