In einem Positionspapier der SPD Bundestagsfraktion heißt es: “Wir fordern Herrn Bundesjustizminister Buschmann auf, noch im 2. Halbjahr 2023 ein Gesetz zur Streichung des § 265a StGB vorzulegen. Wir wollen § 265a StGB noch in diesem Jahr abschaffen.”
Die SPD Bundestagsfraktion begründet ihre Forderung mit drei Punkten. Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
- ist unverhälnismäßig, da es sich nur um Bagatellschäden handele,
- belastet die Justiz durch die Verfahren und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe erheblich,
- ist sozial ungerecht, da insbesondere die Personen getroffen werden, die nur wenig Geld haben.
Die strafrechtliche Verfolgung sei zudem nicht notwendig, weil das erhöhte Beförderungsentgelt eine sehr große Abschreckungswirkung entfalte. Ebenfalls abgelehnt wird eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit.
Das Positionspapier der SPD vom 17. Oktober 2023 können Sie hier nachlesen.