Stellungnahmen der BAG-S zu Entwürfen der Strafvollzugsgesetze Berlin und Hessen

Die Senatsverwaltung Justiz und Verbraucherschutz Berlin sowie das Hessische Justizministerium haben Gesetzesentwürfe zur Änderung der Strafvollzugsgesetze vorgelegt. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung von Strafgefangenen. Dementsprechend befasst sich der Entwurf im Wesentlichen mit der Gefangenenarbeit und deren Entlohnung.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil auf zwei konkrete Fälle aus Bayern und Nordrhein-Westfalen bezogen und dabei die entsprechenden Vorschriften in den jeweiligen Landesstrafvollzugsgesetzen geprüft. Aufgrund vergleichbarer Regelungen besteht jedoch in allen Bundesländern verfassungsrechtlicher Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat der Strafvollzugsausschuss der Länder am 19. Dezember 2023 Eckpunkte für ein bundeseinheitliches System der Gefangenenvergütung beschlossen – darunter etwa die Anhebung der Vergütung. Ein Vergleich der aktuellen Gesetzesentwürfe sowie der bereits verabschiedeten Gesetze in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg zeigt jedoch, dass sich die Strafvollzugsgesetze zunehmend auseinanderentwickeln, wie sich beispielsweise in der Gefangenenvergütung aber auch der Arbeitspflicht zeigt. Dies führt zu regional stark unterschiedlichen Vollzugswirklichkeiten. Wir sprechen uns daher eindrücklich dafür aus, dieser Tendenz entgegenzuwirken und stattdessen auf eine stärkere Angleichung der gesetzlichen Regelungen im Strafvollzug hinzuwirken

 

Die vollständigen Stellungnahmen der BAG-S finden Sie hier:

BAG-S Stellungnahme Gesetzentwurf Berlin

BAG-S Stellungnahme Gesetzentwurf Hessen

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