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Weiße-Kragen-Kriminalität – Einblicke in die Praxis der Strafverfolgung

Im Podcast Die Lage der Nation wird die ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker interviewt. Sie war maßgeblich an der Verfolgung der Cum-Ex-Fälle beteiligt und spricht über die Unterschiede in der Strafverfolgung von Drogen- und Wirtschaftskriminalität.

Anne Brorhilker war über 10 Jahre als Oberstaatsanwältin in Köln mit der Verfolgung der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte befasst. 2024 schied sie aus dem Staatsdienst aus und ist seitdem Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende e.V..

Bevor sie sich mit Steuerhinterziehung beschäftigte, war Brorhilker auch mit Alltags- und Drogenkriminalität befasst. Im Interview beschreibt sie die Unterschiede in der Strafverfolgung: Während bei Verdacht auf Drogenkriminalität bei einer Hausdurchsuchung jede Schublade durchwühlt werde, sei es bei Hausdurchsuchungen in Banken wohl immer noch üblich, dem Vorstand der Bank die Vorwürfe zu erläutern und ihn dann selbst ermitteln zu lassen. Sie selbst hat dann auch richtige Hausdurchsuchungen bei den Banken durchgeführt. Diese wehrten sich dann teilweise mit Aktionen, in denen 200 Anwält*innen als Gegenmaßnahme hinzugerufen wurden.

Brorhilker weist auch auf die Bedeutung von Statistiken für das Handeln der Behörden hin. Da sich die Cum-Ex-Fälle über mehrere Jahre erstreckten, wurden sie in den üblichen Statistiken nicht erfasst. Dies habe zu Problemen bei der Bereitstellung von Ressourcen für die Arbeit geführt.

Das größte Problem sieht sie im fehlenden Entdeckungsrisiko. Banken müssten nicht befürchten, bei illegalen Geschäften entdeckt zu werden. Dazu bräuchte es nicht nur deutlich mehr Personal bei den Ermittlungsbehörden, sondern auch eine viel bessere Vernetzung der Behörden auf Bundes- und europäischer Ebene. Derzeit wird nach ihrer Einschätzung der Kontrollapparat dagegen weiter abgebaut.

Der Beitrag ist zu höhren auf der Website der Lage der Nation.

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