BAG-S begrüßt Vorschlag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Die BAG-S begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Derzeit wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket gemäß § 265a StGB als Straftat verfolgt. Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Die BAG-S hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Angeblina Bemb, Vorsitzende der BAG-S, stellt darin fest:
„In der Regel handelt es sich bei den Betroffenen um Menschen, die am äußersten Rand der Gesellschaft stehen und multiple Problemlagen aufweisen. Sie gehören nicht ins Gefängnis. Die Gesellschaft muss Armut bekämpfen, statt arme Menschen zu bestrafen.”
Die Pressemitteilung können Sie hier lesen.
Die BAG-S hatte zum Thema auch ein Infoblatt mit Fakten und Argumenten veröffentlicht. Dies können Sie hier lesen.


