Förderung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beabsichtigt die Förderung von Modellvorhaben zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt als Beitrag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention, der Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung.
Damit sollen auch die Erkenntnisse aus der zuvor vom Ministerium durchgeführten Bedarfsanalyse umgesetzt werden (hier: Informationen zur Bedarfsanalyse). Bezogen auf die Täterarbeit bedeutet dies: Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Täterarbeit sind zentrale Empfehlungen der Bedarfsanalyse. Aus diesem Grund ist die Täterarbeit auch ein Förderschwerpunkt.
Informationen zu den Richtlinien und den Förderschwerpunkten finden Sie hier. Die Bewerbungsfrist ist bereits der 15. Mai.


