Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Verletzten

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie häuslicher Gewalt stärken soll. Er sieht eine Erweiterung des Anspruchs auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung vor. Das Ziel besteht darin, insbesondere Kinder, besonders schutzbedürftige Erwachsene und Betroffene gravierender häuslicher Gewalt besser durch das Strafverfahren zu begleiten und ihnen die emotionale Bewältigung zu erleichtern.

Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene sollen künftig leichter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung erhalten. Bei Kindern kann das Gericht diese Begleitung sogar von Amts wegen anordnen. In schweren Fällen häuslicher Gewalt – etwa bei Körperverletzung, Nachstellung oder Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz – besteht zudem ein Anspruch auf anwaltlichen Beistand im Rahmen der Nebenklage sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung. Gerichte und Ermittlungsbehörden müssen Betroffene frühzeitig auf diese Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen und sie über Termine und den Verfahrensausgang informieren.

Für die Länder erwartet der Entwurf jährliche Mehrkosten im mittleren einstelligen Millionenbereich, vor allem durch mehr Beiordnungen in Fällen häuslicher Gewalt.

Den Gesetzentwurf können Sie hier einsehen.