BAG-S Impuls erschienen: Zur Versorgungslage psychisch belasteter Frauen im Strafvollzug.

Der FA Frauen hat im Frühjahr 2025 eine bundesweite Abfrage bei den Landesjustizministerien zur Versorgungssituation psychisch belasteter Frauen im Strafvollzug durchgeführt. Ziel war es, einen Überblick über die aktuelle Versorgungspraxis zu gewinnen und Hinweise auf bestehende Versorgungslücken zu identifizieren.

Auf Basis der vorliegenden, teilweise lückenhaften Daten ist keine abschließende Bewertung der Versorgungslage möglich. Die Ergebnisse zeigen jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Diese betreffen unter anderem den Zugang zu externer Psychotherapie, zu teilstationären und stationären psychiatrischen Behandlungen sowie den Umgang mit Zwangsmaßnahmen, etwa der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen.

Die Landesjustizministerien bewerten die Versorgung psychisch beeinträchtigter Frauen überwiegend als angemessen. Beschrieben wird ein regional unterschiedlich ausgestalteter Mix aus ambulanten und stationären psychiatrischen Angeboten sowie psychologischen Hilfen, die sowohl durch interne als auch externe Fachkräfte und zunehmend auch telemedizinisch erbracht werden. Spezifische Konzepte für psychisch belastete Frauen bestehen jedoch meist weder im Vollzug noch im Übergang in die Freiheit, ihre besonderen Bedarfe werden überwiegend im Einzelfall berücksichtigt.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass ein geschlechtsspezifischer Ansatz im Strafvollzug und der Straffälligenhilfe fachlich erforderlich ist. Die Lebenslagen von Frauen vor der Inhaftierung sowie Deliktsmuster, Gesundheitszustand und Belastungsprofile unterscheiden sich deutlich von denen männlicher Inhaftierter. Entsprechend bringen Frauen andere Risiken und Bedarfe in den Vollzug ein. Wo geschlechtsspezifische Daten fehlen und Strukturen nicht gezielt auf Frauen ausgerichtet sind, entstehen Versorgungslücken. Es besteht die Gefahr, dass Frauen in einem System versorgt werden, das primär an männlichen Inhaftierten orientiert ist und ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird.

Ein solcher Ansatz knüpft an das von der WHO entwickelte Konzept des „Healthy Prison“ an, das Gefängnisse als Orte versteht, an denen die körperliche und psychische Gesundheit von Inhaftierten und Personal aktiv gefördert wird („Prison Health is Public Health“). Diese Perspektive gilt es konsequent auch für Frauen im Strafvollzug umzusetzen.

Das vollständige Impulspapier kann ab sofort hier eingesehen werden.