AWO Bundesverband: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

Der AWO Bundesverband e. V. begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention. Der Entwurf setzt wichtige Impulse, um die Suizidprävention in Deutschland strukturell weiterzuentwickeln, bestehende Hilfsangebote besser zu vernetzen und damit Menschen in suizidalen Krisen künftig wirksamer zu unterstützen.

In ihrer Stellungnahme hebt die AWO besonders die Bedeutung einer guten Hospiz- und Palliativversorgung hervor – auch und gerade im Justizvollzug. Der Bundesverband fordert, dass eine bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung für inhaftierte Menschen verbindlich sichergestellt wird.

Zugleich macht die AWO auf das erhöhte Suizidrisiko inhaftierter Menschen aufmerksam. Studien und aktuelle Erhebungen zeigen, dass die Suizidraten im Justizvollzug deutlich über denen in der Allgemeinbevölkerung liegen und in den vergangenen Jahren teilweise sogar angestiegen sind. Vor diesem Hintergrund fordert die AWO, Suizidprävention im Kontext von Inhaftierung konsequent zu stärken: von der Aufnahme in den Vollzug über die Haftzeit bis hin zur Entlassung und der Zeit danach.

Die vollständige Stellungnahme der AWO findet sich hier