Schlafstörungen im Vollzug – bis zu 70 % der inhaftierten Personen sind betroffen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie“ widmet sich erneut der Gefängnispsychiatrie. Neben Beiträgen zur Behandlung älterer inhaftierter Personen, der Opioidsubstitutionstherapie sowie dem Rauchen im Vollzug als Thema der Gesundheitsfürsorge befassen sich Gregor Groß und Susanne Stübner mit Schlafstörungen im Vollzug.
Der Aufsatz zeigt, dass Schlafstörungen in Haft- und Maßregelvollzugseinrichtungen sehr häufig sind – bis zu 70 % der Insassen sind betroffen – und eine eigenständige therapeutische Herausforderung darstellen. Zunächst bietet er einen Überblick über die Physiologie und Neurobiologie des Schlafs sowie die wichtigsten Störungsbilder. Die Schlafqualität wird durch viele Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören auch institutionelle Bedingungen wie chronischer Stress, Lärm, ungünstige Lichtverhältnisse, fehlende Tagesstruktur und eingeschränkte Autonomie. Diese Bedingungen tragen zur Entstehung und Aufrechterhaltung von Schlafstörungen im Vollzug bei. Die Autor*innen betonen die Notwendigkeit einer differenzierten Diagnostik und heben hervor, dass nichtmedikamentöse Verfahren wie die kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie (CBT-I), körperliche Aktivierung, Lichttherapie und Hypnose auch im forensischen Kontext wirksam einsetzbar sind. Demgegenüber sehen die Autor*innen die in der Praxis häufige Gabe von Schlafmitteln kritisch:
„Schlafstörungen sind im Justiz- und Maßregelvollzug keine bloßen Nebenbefunde, sondern zentrale Symptome mit hoher klinischer und forensischer Relevanz. Sie stehen in engem Zusammenhang mit Aggressivität, Selbstverletzungen und Suizidalität und beeinflussen maßgeblich die psychische Stabilität und Resozialisierungsfähigkeit der Untergebrachten. Die Behandlung von Schlafstörungen erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie, Psychologie, Pflege, Justiz und Sozialarbeit. Nichtmedikamentöse, evidenzbasierte Therapien wie die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I) sollten bevorzugt werden, während der Off-Label-Einsatz sedierender Psychopharmaka kritisch zu hinterfragen ist.“
Zudem fordern die Autor*innen strukturelle Verbesserungen in den Haftanstalten. Die Vorschläge reichen hier von besserer Schalldämmung und dimmbarer Beleuchtung bis hin zu besseren Matratzen.
Groß, G., Stübner, S. Schlafstörungen unter freiheitsentziehenden Bedingungen. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 20, 26–62 (2026).


