Bayern beschließt Richtervorbehalt bei bgH Unterbringung
Nach dem Skandal um die JVA Augsburg-Gablingen hat der Bayerische Landtag einstimmig eine Reform des Strafvollzugsgesetzes beschlossen, die Gefangene besser schützen und Misshandlungen künftig verhindern soll. Auslöser der Gesetzesänderung sind gravierende Misshandlungsvorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Das Justizministerium setzte daraufhin Anfang Januar 2025 eine unabhängige, interdisziplinäre bgH-Kommission ein, deren Abschlussbericht im Dezember 2025 zentrale Empfehlungen für den Umgang mit besonders gesicherten Hafträumen (bgH) formulierte.
Zentrale gesetzliche Änderungen
Kernstück der Reform ist die Einführung eines Richtervorbehalts für Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen von mehr als 72 Stunden, um eine externe Kontrolle dieser besonders grundrechtssensiblen Maßnahmen zu gewährleisten. Zudem wird die Flucht- oder Befreiungsgefahr als eigener Anordnungsgrund für bgH-Unterbringungen gestrichen, Gefangene erhalten ein ausdrücklich gesetzlich verbrieftes Informationsrecht gegenüber ihrer Verteidigung, und die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Psychologen werden datenschutzrechtlich verbessert.
Neben den Gesetzesänderungen setzt das Justizministerium Empfehlungen der Kommission in Verwaltungsvorschriften um, etwa durch die Einführung „besonderer Schutzräume“ als milderes Mittel zur bgH-Unterbringung, zunächst im Rahmen von Suizidpräventionsräumen in mehreren JVAs. Zudem werden Berichts- und Dokumentationspflichten überarbeitet und die baulichen Empfehlungen für Justizvollzugsanstalten – etwa zu Lage, Größe und Ausstattung von bgH-Räumen – angepasst.
Zeitplan und strafrechtliche Aufarbeitung
Das Änderungsgesetz zum Bayerischen Strafvollzugsgesetz und zum Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz wurde am 25. Juni 2026 beschlossen und tritt am 15. September 2026 in Kraft. Parallel dazu läuft die strafrechtliche Aufarbeitung: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen die frühere Leitung und weitere Bedienstete der JVA Gablingen erhoben.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25.06.2026


