Heute vor 200 Jahren: Die Geburtsstunde der Straffälligenhilfe in Deutschland
Heute vor 200 Jahren, am 18. Juni 1826, wurde im Landgerichtsgebäude von Düsseldorf die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ (RhWGG) mit folgendem Ziel gegründet:
„Der Gegenstand dieser Gesellschaft ist eine mit den Staatsgesetzen übereinstimmende Beförderung der sittlichen Besserung der Gefangenen durch Beseitigung nachteiliger und Vermehrung wohltätiger Einwirkungen auf dieselben, sowohl während der Haft als auch nach der Entlassung.“ (§ 2, Grundgesetz der RhWGG)
Die Initiative zur Gründung ging von drei Juristen, einem Fabrikanten und zwei evangelischen Geistlichen aus. Sie begründeten ihr Vorhaben mit den „auffallend häufigen Rückfällen“, für die sie den „inneren Zustand der Strafanstalten“ verantwortlich machten. Die Insassen würden nicht gebessert, sondern durch die fehlende Beschäftigung und die Gemeinschaft „vieler Verbrecher“ lediglich schlecht erzogen. Die Entlassenen galten somit nicht als gebessert, sondern „vielmehr jetzt als gänzlich verdorben“, was ihre Ausgrenzung zur Folge hatte. Die Gesellschaft forderte, diese Praxis zu ändern.
Eine der zentralen Personen war Theodor Fliedner (1800–1864), Pfarrer in Kaiserswerth bei Düsseldorf. Auf Reisen nach Holland und England lernte er Vereine kennen, die sich der sittlichen Besserung der Gefangenen widmeten. In England lernte er die Arbeiten zur Gefängnisreform von John Howard und Elizabeth Fry kennen.

Stahlstich von Ed. Rittinghaus, Stadtmuseum Düsseldorf, Wikimedia Commons
Die Gründung der RhWGG markiert den Beginn der institutionellen Straffälligenhilfe in den deutschen Staaten. Dies fällt in eine Zeit tiefgreifender Umbrüche. Aufklärung, Französische Revolution und die beginnende Industrialisierung veränderten Gesellschaft und Politik sowie das Verständnis von Recht und Strafe. An die Stelle von Folter und öffentlichen Strafen trat zunehmend die Freiheitsstrafe, die nicht nur eine Bestrafung, sondern auch eine „Besserung“ der Menschen zum Ziel hatte.
Mit diesem neuen Anspruch entstand erstmals die Notwendigkeit, Inhaftierte auch über die Strafe hinaus zu begleiten und bei der Wiedereingliederung zu unterstützen. Die wichtigsten Impulse hierfür kam aus einer bürgerlich-christlich geprägten Reformbewegung. In Vereinen wie der RhWGG engagierten sich Juristen, Geistliche, Staatsdiener, Gewerbetreibende und Bürger, um die Haftbedingungen zu verbessern und entlassenen Menschen vor einem Rückfall zu bewahren.
Aus dieser frühen, stark von christlicher Seelsorge geprägten Fürsorge entwickelte sich im Laufe von zwei Jahrhunderten ein zunehmend differenziertes und professionelles Hilfesystem: Seelsorge und Soziale Arbeit im Vollzug, Gerichts- und Bewährunghilfe und Freie Straffälligenhilfe. Zugleich begann ein bis heute andauernder Aushandlungsprozess zwischen staatlichen, kirchlichen und freien Trägern darüber, wie die Unterstützung für straffällig gewordene Menschen ausgestaltet werden sollte.
Die dabei gestellten Fragen sind erstaunlich aktuell geblieben. Wie kann eine „Besserung” erreicht werden – sowohl der Verhältnisse in den Anstalten als auch der inhaftierten Personen? Welche Rolle spielen Schule und Arbeit? Wie gelingt der Übergang in die Freiheit? Schon für die Gründer der RhWGG waren die hohen Rückfallquoten ein zentrales Problem – ein bis heute aktuelles Thema.
Anlässlich ihres 200-jährigen Jubiläums beleuchtet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe die Entwicklung der Straffälligenhilfe in Deutschland. Den Auftakt bildet ein Rückblick in der nächsten Ausgabe unseres Informationsdienstes Straffälligenhilfe (Heft 2/Juli 2026), der sich mit der Gründungsphase und den frühen Impulsen dieser Bewegung beschäftigt.
Aber auch auf der Bundestagung werden wir auf die Geschichte der Straffälligenhilfe zurückblicken, zu der Sie alle herzlich eingeladen sind: BAG-S Bundestagung 2026


