Kooperationsvereinbarung zwischen Justizvollzug, Jobcenter und AOK – Interview mit Ava Stähler
Am 1. August 2025 wurde in Bremen mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung ein wichtiger Fortschritt im Übergangsmanagement nach der Haft erreicht. Seit 2023 hatten die Justizverwaltung, die JVA, die Sozialen Dienste, das Jobcenter und die AOK Bremen im Rahmen des CHANCE-Netzwerks gemeinsam daran gearbeitet, Abläufe zu verbessern, Versorgungslücken zu schließen und die Zusammenarbeit zu stärken.
Die Vereinbarung bringt konkrete Verbesserungen für Betroffene: So kann Bürgergeld nun bereits während der Haft beantragt und vor der Entlassung bewilligt werden. Zudem wird die medizinische Versorgung gesichert, indem etwa eine Interims-Krankenkassenkarte für Personen in Substitutionsbehandlung bereits vor der Entlassung ausgestellt werden kann.

Die Kooperationsvereinbarung wurde nun veröffentlicht und kann hier abgerufen werden. Wir haben zudem Ava Stähler, der Projektleiterin des CHANCE-Netzwerks, drei Fragen zum Prozess gestellt.
BAG-S: Wie ist es Ihnen gelungen, all diese unterschiedlichen Akteure, wie JVA, Jobcenter und Krankenkasse, an einen Tisch zu bringen? Was war der Ausgangspunkt für diese Kooperationsvereinbarung?
Ava Stähler: Der Ausgangspunkt war eigentlich eine schon bestehende Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2012, die in der Praxis aber eher ein „Papiertiger“ war. Uns war wichtig, diese Vereinbarung endlich mit Leben zu füllen. Der erste Schritt war dann ganz pragmatisch: Über eine bereits beim Jobcenter bekannte Kontaktperson kamen die ersten Gespräche zwischen der Senatorin für Justiz und Verfassung, der Justizvollzugsanstalt und dem Jobcenter zustande. Daraus hat sich nach und nach eine feste Zusammenarbeit entwickelt.
Inspiriert von dem Modell der JVA Hannover in Niedersachsen kam dann schnell die Idee auf, auch die Krankenkassen mit an den Tisch zu holen. Das Ziel war klar: Die Substitutionsbehandlung sollte direkt nach der Haftentlassung ohne Unterbrechung weiterlaufen können. Die AOK Bremen/Bremerhaven war hier von Anfang an offen und sehr kooperativ. Weitere Krankenkassen sollen perspektivisch folgen. Hilfreich war vor allem, dass alle Beteiligten von Anfang an sehr lösungsorientiert waren. Es ging nie um Zuständigkeiten oder Abgrenzung, sondern darum, gemeinsam einen echten Mehrwert zu schaffen – für die beteiligten Institutionen, vor allem aber für die Inhaftierten.
BAG-S: In der KOOP sind die Aufgaben der einzelnen Akteure bei der Entlassungsvorbereitung sowie die konkreten Ansprechpartner*innen festgelegt. Die Kommunikation, also auch die Antragstellung für das Bürgergeld, erfolgt überwiegend digital. Hierzu werden besondere Postfächer angelegt. Es ist aber auch eine Videoberatung durch das Jobcenter möglich. Waren diese Schritte schwer umzusetzen, oder ist die Bremer Justiz bereits weit fortgeschritten in der Digitalisierung?
Ava Stähler: Die Einrichtung der Funktionspostfächer wurde eigens für die Kooperationsvereinbarung umgesetzt, damit die Kommunikation zwischen JVA, Jobcenter und den weiteren Beteiligten verlässlich und unkompliziert laufen kann. Das war ein wichtiger Schritt, um Anträge und Abstimmungen schneller und verbindlicher zu gestalten
Die Möglichkeit der Videoberatung aus der JVA heraus bestand dagegen bereits vorher, sodass diese Infrastruktur direkt für die Beratungsgespräche mit dem Jobcenter genutzt werden konnte. Die Videoberatung findet dabei in einem gesonderten Raum statt, der speziell für vertrauliche Gespräche ausgestattet ist und die technische Möglichkeit zur Videotelefonie bietet. Das hat die Umsetzung deutlich erleichtert.
Perspektivisch ist geplant, dass Bürgergeldanträge direkt digital über „Jobcenter Digital“ gestellt werden können. In der JVA Bremen wird aktuell an den technischen Voraussetzungen gearbeitet, dass Inhaftierte künftig wo möglich über ein Haftraumkommunikations- und Mediensystem eigenständig Zugriff auf „Jobcenter Digital“ erhalten. So sollen Bürgergeldanträge direkt online gestellt werden können, was die Entlassungsvorbereitung weiter vereinfachen würde.
BAG-S: Das Ziel besteht darin, dass der Betroffene bereits vor der Entlassung einen vorläufigen Leistungsbescheid des Jobcenters erhält. Am Tag der Entlassung erhält er/sie einen Termin beim Jobcenter und den finalen Leistungsbescheid, ggf. mit Auszahlung der Leistung. Gleichzeitig wird der Person, sofern notwendig (Substitution), am Tag der Entlassung eine Interims-Krankenversicherungskarte ausgehändigt. Können Sie schon sagen, ob diese Ziele in der Praxis auch schon so umgesetzt werden können?
Ava Stähler: Zu Beginn mussten sich die Abläufe und Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Institutionen zunächst einspielen. Dieser Prozess entwickelt sich weiterhin und wird in regelmäßigen Steuerungsrunden begleitet, in denen Erfahrungen ausgewertet und Herausforderungen gemeinsam bearbeitet werden.
Zudem hat sich gezeigt, dass die Zahl der Fälle, die tatsächlich unter die Kooperationsvereinbarung fallen, bislang geringer ist als ursprünglich erwartet. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, etwa fehlende Einwilligungen zur Datenübermittlung, fehlende Arbeitsfähigkeit oder eine nicht vorhandene Arbeitserlaubnis.
Die angestrebten Ziele konnten jedoch bereits in ersten Fällen erfolgreich umgesetzt werden. Bürgergeldanträge wurden schon vor der Haftentlassung vorbereitet und bearbeitet, sodass die Übergänge erleichtert werden konnten. Auch die Ausgabe einer Interimskrankenversicherungskarte hat bereits stattgefunden. Insgesamt zeigt sich, dass die geschaffenen Strukturen grundsätzlich funktionieren und eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bieten. Gleichzeitig werden die Prozesse weiterhin abgestimmt und weiterentwickelt, um die Abläufe künftig noch verlässlicher und häufiger umsetzen zu können.
BAG-S: Liebe Frau Stähler, herzlichen Dank für das Interview.


