Sterben im Vollzug – gravierende rechtliche und ethische Probleme sichtbar

In einem Beitrag der „Zeitschrift für Palliativmedizin” erörtern ein Palliativmediziner, ein Rechtsanwalt und eine Medizinethikerin die Behandlung einer inhaftierten Person mit einer weit fortgeschrittenen Krebserkrankung, bei der aufgrund des raschen Fortschreitens der Erkrankung ein baldiger Tod zu erwarten ist. Der Justizvollzug ist dabei gefordert, ein menschenwürdiges Lebensende zu gewährleisten.

Die Autor*innen zeigen anhand eines Falls auf, wie sich die Behandlung am Lebensende einer inhaftierten Person von der Behandlung außerhalb unterscheidet – trotz des in den Strafvollzugsgesetzen verankerten Äquivalenzprinzips. Dazu zählen unklare Zuständigkeiten, Fixierungen im öffentlichen Krankenhaus, ärztliche Gespräche in Anwesenheit von Bediensteten sowie die Problematik, dass Entscheidungen über Anträge mitunter länger dauern können als der Sterbeprozess selbst.

Aus ihrer Sicht treten dabei „gravierende rechtliche Probleme” zutage, die „verfassungsrechtliche Kernbereiche wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit” berühren. Sie fordern, dass das Thema stärker in den Fokus der Medizinethik und der Ausbildung gerückt wird.

Den Beitrag „Menschengerechtes Sterben in der Justizvollzugsanstalt – juristische und ethische Einordnung eines medizinischen Fallbeispiels“ von Dr. Xavier Tonnar, Benedikt Lorenzet und Dr. Svenja Wiertz können Sie hier nachlesen.