Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reformierung der Strafverfolgungsentschädigung
Mit dem Gesetzentwurf zur Reformierung der Strafverfolgungsentschädigung wird die Entschädigung für Menschen verbessert, die zu Unrecht strafrechtlich verfolgt wurden. Dies betrifft insbesondere Personen, die unschuldig in Untersuchungshaft saßen oder nach einem Strafverfahren freigesprochen wurden.
Die Reform hebt die Entschädigungssätze an und erleichtert in bestimmten Fällen die Anerkennung weiterer Schäden. Damit wird ein seit Langem bestehender Kritikpunkt aufgegriffen: Die bisherigen Zahlungen konnten den Verlust von Freiheit, berufliche und soziale Folgen sowie psychische Belastungen oft nicht angemessen ausgleichen.
Das Innocence Project Deutschland hat auch eine Stellungnahme abgegeben, die den Entwurf grundsätzlich begrüßt aber dennoch hinter einigen Aspekten zurückbleib. Besonders kritisch bewerten sie die Absenkung der Entschädigung für längere Freiheitsentziehungen: Gegenüber dem Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode wurde der vorgesehene Betrag von 200 auf 150 Euro pro Tag reduziert. Angesichts der gravierenden persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer zu Unrecht erlittenen Inhaftierung ist die vorgesehene Entschädigung aus Sicht des Innocence Project Deutschland weiterhin nicht angemessen. Kritisch ist zudem, dass die kostenlose anwaltliche Erstberatung im Betragsverfahren gestrichen wurde und eine staatliche Wiedereingliederungshilfe vollständig fehlt. Die Erfahrungen aus der Arbeit mit Betroffenen zeigen, dass finanzielle Entschädigung allein die Folgen eines Fehlurteils nicht ausgleichen kann. Das Innocence Project Deutschland setzt sich daher insbesondere für Beweiserleichterungen im Entschädigungsverfahren, wirksame Unterstützung bei der Wiedereingliederung, eine echte öffentliche Rehabilitation sowie eine systematische Aufarbeitung von Fehlurteilen ein.
Die Stellungnahme von Innocence Project Deutschland kann hier nachgelesen werden.

