Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Reso-Gesetzes

Im Auftrag der Hamburger Justizbehörde haben Prof. Alexander Baur und seine Mitarbeiterin Sarah Supplitt von der Universität Göttingen und Universität Hamburg das Hamburger Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz evaluiert. Der Abschlussbericht wurde jetzt veröffentlicht. Der Bericht liefert nicht nur eine spannende Dokumentation über das Zusammenwirken der Akteure im neuen Reso-Gesetz, sondern zusätzlich repräsentative und umfassende Daten über die Lebenssituation von inhaftierten Personen zum Zeitpunkt der Entlassung.

Zum Gegenstand: 2018 ist in Hamburg des Reso-Gesetz (HmbResOG) in Kraft getreten, mit dem Ziel die Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft zu verbessern. Hierfür wurde die Fachstelle Übergangsmanagement (FÜma) geschaffen, die Teil des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe ist. Sechs Monate vor dem Entlassungstermin wird allen inhaftierten Personen das Angebot vorgestellt. Diese haben einen Anspruch auf die Erstellung eines Eingliederungsplans. Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die FÜma betreut vor und bis zu sechs Monate nach der Entlassung.

Die Forschungsarbeit umfasst Interviews und Fragebogenerhebungen mit den Akteuren, sowie eine Aktenanalyse einer für einen Jahrgang repräsentativen Stichprobe. Eine Befragung der betroffenen Personen nach der Entlassung scheiterte aufgrund einer fehlenden Beteiligung.

Die Untersuchung liefert viele verschiedene Teilanalysen und ist aus diesem Grund sehr informativ. Hier einige ausgewählte Ergebnisse:

Inanspruchnahme des Angebotes

  • 23 % der Männer und Frauen nahmen bis zur Entlassung am ÜM teil. Bei den Jugendlichen dagegen waren es 86 %. Weitere 29 % der Männer und 47 % der Frauen nahmen an einer sogenannten Beratung teil, bei der kein Eingliederungsplan erstellt wird.
  • 83 % der Klienten brachen nach der Entlassung den Kontakt zum Fallmanager ab und nahmen die Nachbetreuung nicht in Anspruch.

Daten zu den entlassenen Personen

  • Die Hälfte der Männer und ¾ der Frauen haben Kinder.
  • 56 % der Männer und 58 % der Frauen besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Ersatzfreiheitsstrafen: Männer 11,8 %, Frauen 33,3 % (hoher Anteil trotz Corona-bedingter Vollstreckungsaufschübe)
  • Ohne gültige Ausweisdokumente wurden 18 % der Männer, 28 % der Frauen und 37 % der Jugendliche entlassen. Dieser Personenkreis hat vielfach das Angebot des UM nicht angenommen. Alle Personen aus dem offenen Vollzug hatten gültige Ausweisdokumente.

Schwerpunkte der Arbeit bei ÜM:

1. Wohnplanung zum Zeitpunkt der Entlassung:

  • 41 % Verwandten, Familienangehörige, Freunde oder Lebensgefährten; 11 % in die eigene Wohnung,
  • 11 % öffentlich-rechtliche Unterkunft; 11 % ohne festen Wohnsitz; 6 % Asylbewerberunterkunft; 6 % Wohnprojekt nach § 67,
  • 16 Männer und 2 Frauen und 1 Jugendlicher wurden abgeschoben.

2. Aufenthaltsrecht

104 Männer und 22 Frauen und 24 Jugendliche mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei 11 Personen war der Aufenthaltsstatus bei der Entlassung unklar. 66 verfügten (als nicht EU-Ausländer) über keine Arbeitserlaubnis

3. Einkommen/ Arbeit

Ein stabiles Arbeitsverhältnis zur Haftentlassung lag bei 19 % der Personen vor. Die Einkommensplanung zum Zeitpunkt der Entlassung:

  • Männer: 35 % ALG II, 14 % ALG I, 7 % Leistungen nach AsylbLG, bei 19 % unklar
  • Frauen: 63 % ALG II, 16 % AsylbLG, 16 % unklar

Der Abschlussbericht kann an dieser Stelle angeschaut werden:

Baur, Alexander/ Supplitt, Sarah (2024): Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes.

 

 

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