Die Bayerische Staatsregierung hat im September einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt. Dieser sieht insbesondere Änderungen bei der Gefangenenentlohnung vor. Die BAG-S hat zu den einzelnen Änderungsvorschlägen Stellung genommen.
Insgesamt verpasst der Gesetzentwurf nach Auffassung der BAG-S die Chance, die Arbeit im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen weiter anzugleichen und einen Systemwechsel einzuleiten. Der Eckregelsatz wird von 9 auf 15 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angehoben. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation der Gefangenen dar. Eine Angleichung an das sozialversicherungspflichtige Modell erfolgt jedoch nicht.
Eine Reihe von weiterer Änderungen werden ebenfalls kritisch betrachtet. So werden z.B. die Leistungen für unverschuldet arbeitsunfähige Personen (Taschengeld) nicht erhöht. Auch an sich positive Änderungen wie die Einführung der Möglichkeit, die Verfahrenskosten durch Arbeit zu tilgen, bleiben hinter den Möglichkeiten zurück.
Der Entwurf beschränkt sich nicht auf das Arbeitsentgelt. So werden z.B. auch die Anforderungen an Haftraumdurchsuchungen zu Lasten der Inhaftierten verschärft.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:
Stellungnahme der BAG-S zum Gesetzentwurf
Die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern hat eine Stellungnahme verfasst, die Sie an dieser Stelle finden:
Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern