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Gesetzentwurf zum Einsatz der Fußfessel im Gewaltschutzgesetz – Stellungnahme der BAGFW-FHK

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Anwendung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Damit soll die Praxis des „spanischen Modells”, das bereits jetzt in mehreren Bundesländern angewendet wird, bundeseinheitlich geregelt werden. Danach können Familiengerichte bedrohte Personen vor weiteren Gefahren durch ihre Ex-Partner schützen. Dem Gefährder kann verboten werden, die Wohnung zu betreten, sich in der Nähe aufzuhalten oder ein Zusammentreffen herbeizuführen. Dabei erhalten jetzt beide Personen einen Sender. In der Regel erhält der Mann als Gefährder eine Fußfessel. Nähert er sich dem Sender der Frau, löst dies ein Signal bei der Überwachungsstelle der Länder aus. Diese kann dann agieren.

In Spanien hat dieses Modell dazu geführt, dass keine Frau mehr getötet wurde, die durch das Modell geschützt wurde. Justizministerin Stefanie Hubig hält dieses Modell deshalb auch für Deutschland für eine geeignete Maßnahme, um die hohe Anzahl der Femizide zu reduzieren: „Wir müssen den Kampf gegen häusliche Gewalt insgesamt zu einem Schwerpunkt der Rechtspolitik machen.“

Zusätzlich zur Fußfessel sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familiengerichte künftig auch die Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings anordnen können.

Die jährlichen Kosten für die Fußfessel werden in den Bundesländern laut dem Gesetzentwurf auf 11 Millionen Euro für 160 parallel laufende Fälle geschätzt. Eine Schätzung der Kosten für die verpflichtende Teilnahme an den sozialen Trainingskursen liegt nicht vor. Diese soll nach der Länder- und Verbändebeteiligung ergänzt werden. Im Vorfeld gab es von der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. bereits Kritik an den geplanten Kürzungen in der Täterarbeit in den Bundesländern. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Hier können Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz einsehen. Den Gesetzentwurf finden Sie an dieser Stelle.

Vergleichen Sie hierzu auch die Gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege und Frauenhauskoordinierung e. V. vom 18. September. Diese finden Sie hier.

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